Information des Vorstandes zur Schleuse am Mühlendamm

Am 18.6.2015 gab es unter der Beteiligung des RRC eine Gesprächsrunde mit etlichen beteiligten Ämtern und Dienststellen vom Bund, dem Land M/V und der Stadt Rostock.

Zur Zeit sind folgende Eckpunkte als relativ stabil anzusehen:
– Der Bund ist und bleibt Eigentümer der Schleuse.
– Die Schleuse ist auf Grund ihres Bauzustandes gesperrt. Der Bauzustand verschlechtert sich weiter. Auf Grund der hohen Kosten, der kaum vorhandenen wirtschaftlichen Bedeutung und der finanziellen Möglichkeiten wird es keine Komplett- oder Teilsanierung der Schleuse geben.
– An der Einstufung der an die Schleuse angrenzenden Wasserflächen als Bundeswasserstraße ändert sich nichts.
– Alle Baumaßnahmen erfordern die Anpassung des jetzigen bzw. neuen Bauwerks an die aktuellen Hochwasserschutzbestimmungen. D.h. u.a. bis zum einem Wasserstand von 265cm über Null (HN) darf kein Wasser von der Unterwarnow in die Oberwarnow fließen. Dies entspricht einer Erhöhung der jetzigen Schleusenkammer um 150cm.

Der Bund (WSV –Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) hat u.a. eine Variante mit einem Muskelkraft betriebenen Bootswagen auf Schienen und Schwimmstegen an der Unter- und Oberwarnow vorgestellt. In Anbetracht dessen, dass eine benutzbare Schleuse zwar die bessere Variante ist, diese aber im Moment keinerlei Aussicht auf Realisierung hat, haben wir uns für die vorgestellte Variante ausgesprochen. Sie gestattet die Nutzung des Bootswagens oder das Umtragen ohne Nutzung des Wagens. Uns wurde zugesichert, dass wir bei der konkreten Planung der Steganlagen mit einbezogen werden.

Bei dem vorgestellten Entwurf handelt es sich um einen ersten Entwurf der teilweise mit einigen beteiligten Ämtern informell abgestimmt ist. Die WSV hat darauf hingewiesen, dass das Angebot des Bundes mehr Leistungen umfasst, als wie sich aus den gesetzlichen Grundlagen ergeben. Hierfür gibt es noch keine Mittelfreigabe in der WSV. Die WSV hat zugesagt die Genehmigungsplanung bis zum Jahresende abzuschließen. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt den Betrieb dieser Anlage übernimmt. Hierzu ist ein Beschluss der Bürgerschaft erforderlich.

Nachdem die meisten der in den vergangenen Jahren diskutierten Alternativen jetzt vom Tisch sind, erscheint die zumindest von den Ruderern und Kanuten favorisierte Variante eine Aussicht auf eine Realisierung in naher Zukunft zu haben.

Bei einem optimalen weiteren Verlauf ist frühestens im Juni 2016 eine Nutzung des neuen Bauwerkes möglich.