Stand: 19.3.2020 13:45 Uhr
Die Landesregierung hat am 17.3.2020 weitere Maßnahmen beschlossen. Diese umfassen jetzt auch private Sporteinrichtungen.
In Folgen dessen untersagt der Vorstand ab sofort jegliche Nutzung der Gebäude, der Boote und des Geländes.
Die genannten Maßnahmen gelten ab sofort bis einschließlich 19. April 2020. Alle in diesem Zeitraum geplanten Veranstaltungen finden nicht statt.
DRV-Vorsitzende Siegfried Kaidel vom 19.3.2020
Gruß